Nachunternehmer und Kooperationspartner

Datenschutzinformation zur Verarbeitung Nachunternehmer und Kooperationspartner der DB Bahnbau Gruppe GmbH.

Für Kooperationspartner bzw. Lieferanten der DB Bahnbau Gruppe stellen wir alle relevanten Informationen zum Personal- und Fahrzeugeinsatz unter der Sicherheitsverantwortung der DB Bahnbau Gruppe GmbH, zum Notfallmanagement und zum für die DB Bahnbau Gruppe GmbH gültigen Regelwerk zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, sich für einen internen Bereich auf dieser Webseite zu registrieren.

Darüber hinaus sind wir gesetzlich verpflichtet, für uns tätige Personen bzw. Unternehmen hinsichtlich deren Qualifikationen und Kenntnisse gesetzlicher und unternehmensinterner Vorgaben und Richtlinien zu prüfen als auch entsprechende Nachweise zu führen.

Wir arbeiten mit anderen DB Unternehmen im Rahmen von Kooperationsgemeinschaften zusammen. In deren Rahmen erfolgt eine Datenverarbeitung in gemeinsamer Verantwortung gem. Art. 26 DSGVO.

Bereitstellung von Informationen – geschützter Bereich

Welche Daten verarbeiten wir und warum?

Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten zur Bereitstellung von Informationen auf dieser Webseite sowie zur Registrierung und Nutzung des geschützten Bereiches dieser Webseite, um Ihnen die benötigten Regelwerke und Vorgaben im Rahmen von Kooperationen bzw. zu erbringenden Dienstleistungen zur Verfügung stellen zu können. Der geschützte Bereich ist ausschließlich registrierten Nutzern zugänglich. Der Registrierungsprozess erfolgt per E-Mail. Für die Registrierung sind

  • Name, Vorname,
  • E-Mail-Adresse,
  • Unternehmen/Bereich,
  • Grund des Zugangs auf den gesicherten Bereich

erforderlich.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Das berechtigte Interesse an der Verarbeitung liegt in der Bereitstellung DB interner Regelwerke für Lieferanten und Kooperationspartner.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Ihre Daten werden nur so lange verarbeitet, wie dies für die Erfüllung der oben genannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Danach werden die Daten gelöscht sofern keine gesetzlichen oder anderweitigen Aufbewahrungsfristen dem Entgegenstehen.

Werden Daten an Dritte weitergegeben?

Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.

Nachweis von Qualifikationen und Kenntnissen zu eisenbahnbetrieblichen Vorgaben

Welche Daten verarbeiten wir und warum?

Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten zur Nachweisführung, dass für die DB Bahnbau Gruppe tätige Personen die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse zur Durchführung der beauftragten Tätigkeiten besitzen. Zur Erstellung von Zusatzbescheinigungen und Mitarbeiterausweisen zur Legitimation der Person an den Einsatzorten sind folgende Angaben zu Ihrer Person erforderlich:

  • Name, Vorname,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Unternehmen/Bereich.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c und f) DSGVO. Das berechtigte Interesse an der Verarbeitung liegt in der Nachweisführung von Qualifikationen und der Erstellung von Mitarbeiterausweisen für eingesetzte Personen.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Ihre Daten werden nur so lange verarbeitet, wie dies für die Erfüllung der oben genannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Danach werden die Daten gelöscht sofern keine gesetzlichen oder anderweitigen Aufbewahrungsfristen dem Entgegenstehen.

Werden Daten an Dritte weitergegeben?

In begründeten Fällen geben wir Ihre Daten an hierzu berechtigte Stellen (z.B. Behörden, Eisenbahnbundesamt) zum Zwecke der Aufklärung und Prüfung von Ereignissen weiter. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Überprüfung von Beschäftigten im Bahnbetrieb

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sowie Rechtsprechung sind Unternehmen im Eisenbahnbetrieb verpflichtet, eingesetzte Dienstleister und deren Beschäftigte sowie Eisenbahnfahrzeuge regelmäßig und revisionssicher zu überprüfen.

Hierbei werden die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten des für sicherheitsrelevante Aufgaben eingesetzten Personals (bspw. streckenkundige Personen, Wagenuntersuchungsdienst), die bei einem anderen Unternehmen angestellt sind, überprüft. Eine weitere Grundlage für die Durchführung von sicheren Zug- und Rangierfahrten ist der betriebssichere Zustand der Eisenbahnfahrzeuge. Hierfür sind Nachweise erforderlich, die auch relevante Nutzungseinschränkungen enthalten können.

Der Einsatz von Mitarbeitenden im Bahnbetrieb von Nachunternehmern erfordert das personenbezogene Vorhalten der Nachweise, deren laufende Aktualisierung und die Durchführung von direkten Überwachungen (Betriebskontrollen) durch das einsetzende Unternehmen.

Dies ergibt sich u.a. aus §§ 47 (5), 54 (2) EBO bzw. § 11 TfV, §4 EBO sowie dem Urteil des VG Köln vom 28.08.2015 (Az. 18 K 6935/14).

Die folgenden Informationen betreffen nur diejenigen Datenverarbeitungen, die im Rahmen von Kooperationen als gemeinsame Verantwortung im Sinne des Art 26 DSGVO identifiziert wurden. Daneben kann es in der Kooperation Verarbeitungen geben, bei denen jede Vertragspartei in Summe oder für einzelne Verarbeitungsphasen alleinige Verantwortliche ist.

Wer ist verantwortlich für die Datenerhebung und -verarbeitung?

Wir, die DB Fahrwegdienste GmbH, Köpenicker Str. 31, 10179 Berlin verarbeiten Ihre Daten als Verantwortliche bzw. in gemeinsamer Verantwortung mit dem/den Partnern.

Die bestellte Datenschutzbeauftragte der DB Fahrwegdienste GmbH ist Frau Dr. Marein Müller.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Datenschutz unter Beteiligung der DB Fahrwegdienste GmbH haben, so kontaktieren Sie bitte FWD-Zentrale-Datenschutz@deutschebahn.com.

Wir, die DB Bahnbau Gruppe GmbH, Am Studio 1 A, 12489 Berlin verarbeiten Ihre Daten als Verantwortliche bzw. in gemeinsamer Verantwortung mit dem/den Partnern.

Die bestellte Datenschutzbeauftragte der DB Bahnbau Gruppe GmbH ist Frau Dr. Marein Müller.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Datenschutz unter Beteiligung der DB Bahnbau Gruppe GmbH haben, so kontaktieren Sie bitte bbg.datenschutz@deutschebahn.com.

Für die Verarbeitung von Daten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung sind die Partner gemeinsam verantwortlich gemäß Art. 26 DSGVO in dem Umfang, in dem die gemeinschaftliche Verantwortung definiert wurde. Die Partner haben im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt, wer welche Verantwortung trägt. Informationen dazu, was das für die Ausübung Ihrer Rechte bedeutet, finden Sie unter der Überschrift „Welche Rechte haben betroffene Personen?“.

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Wir erheben und verarbeiten Daten ausschließlich für

  • Anerkennung von Nachweisen zu Eisenbahnfahrzeugen von Nachunternehmern
  • Nachweisführung von Dokumenten von Personalen
  • Überprüfung von Personalen
  • Anerkennung von Mitarbeiterausweisen.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, das Vertragsverhältnis zwischen den Verantwortlichen und den Nachunternehmern und 
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO, gesetzliche Regelungen zur Durchführung eines sicheren Eisenbahnbetriebes, insbesondere in der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) sowie der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV).
Welche Daten verarbeiten wir und warum?

Die Partner arbeiten als gemeinsam Verantwortliche gemäß Art 26 DSGVO zusammen. Dabei tritt die Gemeinschaft gegenüber den Betroffenen als Einzelunternehmen aber auch als Einheit auf. In dieser Kooperation werden Daten von Personen der eingesetzten Dienstleister bzw. Nachunternehmer zur Erfüllung der oben aufgeführten Zwecke verarbeitet.

Hierzu zählen Personaldaten, Qualifizierungs- und Tauglichkeitsdaten, Kontaktdaten, Anschrift und Unternehmensdaten.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Daten werden so lange gespeichert, wie sie für die Erfüllung der festgelegten Zwecke benötigt werden, sofern dem keine gesetzlichen oder anderweitigen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.  Danach werden diese Daten gesperrt.

Werden Daten an Dritte weitergegeben?

Die Kooperationspartner arbeiten gemeinsam im Rahmen der oben genannten Zwecke zusammen und greifen auf eine gemeinsame Datenbasis zu. Dabei werden verarbeitete Daten der betroffenen Personen wechselseitig durch Onlinezugriff übermittelt.

Konzerninterne und externe Dienstleister, die für die Kooperationsgemeinschaft im Auftrag Daten verarbeiten, werden von uns sorgfältig ausgewählt und vertraglich streng verpflichtet. Die Dienstleister arbeiten nach unserer Weisung, was durch strenge vertragliche Regelungen, durch technische und organisatorische Maßnahmen und durch ergänzende Kontrollen sichergestellt wird.

Eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU/des EWR oder an eine internationale Organisation findet nicht statt, es sei denn, es liegen angemessene Garantien vor. Dazu gehören die EU-Standardvertragsklauseln sowie ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.

Bitte lesen Sie auch unsere grundlegenden Erläuterungen und Informationen zu gleichartigen Verarbeitungen im allgemeinen Teil.