Artikel: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gibt Rahmenbedingungen für ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln in der Lieferkette vor. Wir, die DB Bahnbau Gruppe, halten uns an die Anforderungen des LkSG. Unsere Selbstverpflichtung und unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten bringen wir in unserer Grundsatzerklärung zum Ausdruck.
In unserem Beschwerdeverfahren können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden. Das Beschwerdeverfahren ist über deutschebahn.com/lksg erreichbar. Weitere Informationen finden sich auch in unserer Verfahrensordnung.